Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Unter “Verhinderungspflege” (VHP) versteht man eine Form der “Ersatzpflege”, die immer dann benötigt wird, wenn die eigentliche pflegende Person verhindert ist. Wichtig zu wissen ist dabei, dass es sich bei der “Verhinderungspflege” nicht direkt um eine Pflegeleistung handelt, sondern um einen finanziellen Zuschuss, mit dem die Ersatzpflege bezahlt werden kann.

Mögliche Gründe für eine Verhinderung können Krankheit, Urlaub, Terminen oder einfach ein paar Stunden Freizeit für soziale Aktivitäten (Freunde treffen, Kino, Theater etc.) sein. 

Wie lange kann man maximal Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Pflegende Angehörige haben pro Kalenderjahr für maximal 42 Tage / 6 Wochen Anspruch auf Verhinderungspflege. 

Verhinderungspflege

Wie viel Geld gibt es bei Verhinderungspflege?

Pro Kalenderjahr können bis zu 1612,00€ für die Verhinderungspflege abgerechnet werden. In der Zeit, in der Verhinderungspflegegeld gezahlt wird, reduziert sich das Pflegegeld, das man als pflegebedürftige Person erhält, um 50% (ausgenommen 1. letzter Tag der Ersatzpflege). Zudem muss alles an Pflegeleistung, das über den Betrag hinausgeht, aus eigener Tasche bezahlt werden.

Von Vorteil ist aber: Sollte man im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege (kurzzeitige Unterbringung in einer stationären Einrichtung (max. 8 Wochen im Jahr)) in Anspruch genommen haben, können anteilig bis zu 806,00 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden. Insgesamt stehen der zu pflegenden Person also bis zu 2.418,00€ zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verhinderungspflege zu erhalten?

Nicht jede pflegebedürftige Person hat ein Anrecht auf Verhinderungspflege. Um diese zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der / die Betroffene:

  • mindestens 6 Monate Empfänger:in von Pflegegeld sein
  • mindestens Pflegegrad 2 - 5 haben
  • zuhause von Angehörigen gepflegt werden, oder von Angehörigen + einem ambulanten Pflegedienst
  • die Person, welche die Verhinderungspflege übernimmt, darf nicht mit der zu pflegenden Person verschwägert oder verwandt (bis zum 2. Grad) sein und nicht mit ihr in einem Haushalt leben.

Trifft Punkt vier nicht zu, weil zum Beispiel die pflegende Person mit dem Pflegling verwandt ist, können trotzdem Leistungen abgerechnet werden. Man erhält in diesem Fall den 1,5fachen Wert des Pflegegeldes. Dadurch fällt die “Verhinderungspflege” wesentlich geringer aus.

Ein Beispiel: 

Oma Erna, 74 Jahre alt, Pflegestufe 2, wird normalerweise von ihrer Nachbarin Frau Paulsen gepflegt. Frau Paulsen möchte aber nun zwei Wochen in den wohlverdienten Urlaub fahren. In dieser Zeit übernimmt Schwägerin Elfi Paulsen, die Schwester von Oma Ernas verstorbenem Mann, die Pflege. Da Elfi wie bereits erwähnt die Schwägerin ist, wird ein benötigtes Kriterium für die reguläre Verhinderungspflege nicht erfüllt und lediglich ein Anspruch auf den 1,5fachen Wert des Pflegegeldes besteht. Bei Pflegegrad 2 sind das 474,00€.

Wie viel Pflegegeld man bekommt, ist generell abhängig vom Pflegegrad und erhöht sich, je höher der Pflegegrad ist.

Achtung: Wird die zu pflegende Person ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Gleiches gilt, wenn sich zwei Personen (zum Beispiel Verwandte) die Pflege teilen und beide als Hauptpflegende eingetragen sind. Dann erlischt der Anspruch auf Verhinderungspflege für die zu pflegende Person.

Was muss man tun, um Verhinderungspflege zu erhalten?

Um Verhinderungspflegegeld zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein formloser Antrag gestellt werden. Alternativ gibt es bei den Pflegekassen vorgeschriebene Antragsformulare auf Papier oder digital (PDF) Das geht auch bis zu vier Jahre rückwirkend. Wichtig ist natürlich, dass die Zeiten sorgfältig notiert und alle Rechnungen aufbewahrt wurden, denn nur tatsächlich entstandene Kosten können abgerechnet werden.

Wer übernimmt die Verhinderungspflege?

Damit man die Verhinderungspflege in vollem Maße ausnutzen kann, übernimmt die Ersatzpflege meist ein ambulanter Pflegedienst, eine nahestehende Person außerhalb der Familie, der Nachbar / die Nachbarin oder Bekannte.

Welche Tätigkeiten müssen von der Ersatz-Pflegeperson geleistet werden?

Bei der Verhinderungspflege wird von einer 24 Stunden Pflege ausgegangen. Das bedeutet, die Ersatzpflegeperson muss mindestens acht Stunden am Tag Pflegeleistungen für den Pflegling erbringen. Dazu gehören auf jeden Fall Tätigkeiten der großen Grundpflege, wie Körperpflege (auch Mund- und Zahnpflege) und Hilfestellungen beim Toilettengang (Harnlassen, Stuhlgang, Anlegen von Inkontinenzmaterial).

Auch bei der Zubereitung und Darreichung von Mahlzeiten muss der oder die Pflegende unterstützen. Eine weitere Aufgabe ist das vorbereiten und Verabreichen notwendiger Medikamente. Hinzu kommen Hilfestellungen im Haushalt, zum Beispiel putzen, Wäsche machen, staubsaugen / staubwischen,  beim Einkauf oder Fahrtätigkeiten zum Arzt / zu sozialen Aktivitäten etc.. 

Verhinderungspflege Aufgabe

Ist Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Da es sich bei der Verhinderungspflege um eine Form von Einkommen handelt, muss sie, bzw. die tatsächlich bezogenen Gelder auf jeden Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Inwieweit die Zuwendungen dann angerechnet werden, ist individuell sehr verschieden. In manchen Fällen ist der Freibetrag so hoch, dass keine Steuern abgezogen werden, in anderen Fällen hat man nicht so viel Glück. Fragen Sie hierzu am besten auch Ihren Finanzberater.

Medizinischer Disclaimer

Die hier dargestellten Inhalte dienen lediglich der Information. Bitte wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen, Problemen oder Beschwerden an Ihren Arzt!

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.


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