Eine Pflegestufe beantragen

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Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade!

Zum 01.01.2017 erfolgte die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. 

Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können. 

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren  pflegebedürftige Menschen, da es in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Pflegegeld oder auch bei den Pflegesachleistungen, mehr Geld gibt. Auch ist es nun einfacher, einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, als es das bei den Pflegestufen war.

Besonders profitieren daher Personen, die früher nur Pflegestufe 0 bekommen hätten, denn nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege dient als Grundlage, sondern vielmehr wird die tatsächliche Selbstständigkeit, sowie mögliche Einschränkungen ihrer Fähigkeiten betrachtet. 

Aus Pflegestufen wurden Pfleggrade Grafik

*E.A. = Eingeschränkte Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung.

Warum war es sinnvoll, eine Pflegestufe zu beantragen?

Pflege war schon früher oftmals zeitaufwendig und teuer. Daher konnte es sich lohnen, eine Pflegestufe zu beantragen, denn vor der Umstellung auf Pflegegrade zum 01.01.2017 erfolgte die Einstufung in Pflegestufen nach tatsächlichem Zeitaufwand (Grundpflege, wie waschen, Nahrungszubereitung, Hilfe beim Ankleiden etc. und sonstiger Pflege, wie Einkaufen, Hilfe im Haushalt o.Ä..) Das bedeutete, je mehr Zeitaufwand vor allem für die Grundpflege veranschlagt wurde, desto höher fiel die Pflegestufe aus und desto mehr Zuschüsse erhielt man.

Wer konnte eine Pflegestufe beantragen?

Eine Pflegestufe konnte zunächst einmal all jene Personen, bei denen ein erhöhter Pflegebedarf bestand, beantragen. Waren diese nicht mehr dazu in der Lage, durften auch Angehörige, engere Freunde oder nahestehende Bekannte und Nachbarn die Antragstellung übernehmen. Voraussetzung war, dass diese Personen eine entsprechende Vollmacht besaßen.

Wer hatte Anspruch auf eine Pflegestufe?

Anspruch auf eine Pflegestufe hatte im Grunde jede Person, bei der sich im Alltag ein erhöhter Pflegebedarf einstellte, zum Beispiel, weil die Person Hilfe beim Waschen und Ankleiden, für die Zubereitung von Nahrung und im Haushalt benötigte.

Der Antrag auf eine Pflegestufe

Der Antrag auf eine Pflegestufe konnte erstmal ganz allgemein und formlos per Telefon oder Brief bei der Pflegekasse gestellt werden. Empfohlen wurde der Antrag per Brief, da man da “was in der Hand” hatte und besser nachweisen konnte, dass der Antrag auch wirklich gestellt wurde. Welche Pflegekasse zuständig war, erfuhr man über die Krankenkasse.

Der Besichtigungstermin durch den MDK- was war zu beachten?

Hatte man den Antrag gestellt, erhielt man später ein Formular, das man ausfüllen und an die Pflegekasse zurücksenden musste. Daraufhin meldete sich entweder der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder jemand von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) und vereinbarte einen Termin zur Begutachtung der pflegebedürftigen Person.

Zur Vorbereitung auf den Termin war es sinnvoll, wenn die pflegende Person für einige Tage oder besser noch Wochen ein detailliertes Pflegetagebuch führte. In diesem sollte exakt notiert werden, wie viel Zeit welche Bereiche der Pflege in Anspruch nahmen. Zum Beispiel:

  • Hilfe beim Waschen und Ankleiden jeden Morgen = 30 Minuten
  • Hilfe beim Zubereiten des Frühstücks jeden Morgen = 20 Minuten
  • Hilfe bei der Zubereitung des Mittagessens jeden Tag = 45 Minuten etc
  • Zudem 2x die Woche Hilfe beim Einkaufen = 60 Minuten
  • 1x die Woche Wohnung reinigen = 60 Minuten
  • alle 2 Wochen Treppen putzen = 20 Minuten

Eine solche Auflistung konnte dem Gutachter / der Gutachterin des MDK oder von MEDICPROOF schon sehr bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit helfen.

Am Tag der Begutachtung selbst sollte selbstverständlich nicht nur die zu pflegende Person anwesend sein, sondern auch die Person, welche diese bereits pflegt. In der Regel war das jemand aus dem familiären oder engeren Umfeld.

Ablehnung des Antrags? Falsche Pflegestufe? Was tun?

Nach dem Gutachten musste man bis zu fünf Wochen warten. Spätestens dann hatte die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung einer Pflegestufe vorzuliegen. Wurde der Antrag auf Bewilligung einer Pflegestufe abgelehnt oder erfolgte die Einstufung in eine zu niedrige Pflegestufe, konnte innerhalb eines Monats formlos Widerspruch eingelegt werden.

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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