Pflegestufen Übersicht

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Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade!

Zum 01.01.2017 erfolgte die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. 

Durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren  pflegebedürftige Menschen, da es in vielen Bereichen, zum Beispiel beim Pflegegeld oder auch bei den Pflegesachleistungen, mehr Geld gibt. Auch ist es nun einfacher, einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, als es das bei den Pflegestufen war.

Besonders profitieren daher Personen, die früher nur Pflegestufe 0 bekommen hätten, denn nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege dient als Grundlage, sondern vielmehr wird die tatsächliche Selbstständigkeit, sowie mögliche Einschränkungen ihrer Fähigkeiten betrachtet. 

Aus Pflegestufen wurden Pfleggrade Grafik

E.A.: Eingeschränkte Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung.

Was waren Pflegestufen?

Pflegestufen waren die Vorgänger der Pflegegrade. Bis zum 31.12.2016 gab es die 3 Pflegestufen:

  • Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 2 (Schwere Pflegebedürftigkeit)
  • Pflegestufe 3 (Schwerste Pflegebedürftigkeit)

Zudem gab es für psychische erkrankte oder geistig behinderte Menschen sowie Menschen mit Demenz im Anfangsstadium als Sonderfall Pflegestufe 0. Um diese zu erhalten, mussten sie nachweislich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sein, das bedeutete, sie waren zum Beispiel nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu strukturieren, oder verließen ihr Zuhause grundlos und irrten dann orientierungslos herum, oder sprachen mit Menschen, die eventuell schon längst tot waren. Körperlich lagen aber zumeist keine oder nur minimale Einschränkungen vor.

Pflegestufen beschrieben den “individuellen Pflege- und Hilfebedarf eines Menschen”. Bemessen wurde dieser, indem der zeitliche Aufwand berechnet wurde, der auf die Grundpflege (u.A. Körperhygiene, Zubereitung von Nahrung) und sonstige Hilfestellungen (Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen) anfielen.

Voraussetzungen für eine Pflegestufe

Bei der Einteilung in eine Pflegestufe wurde der tatsächliche zeitliche Pflegeaufwand pro Tag bewertet.

Der wichtigste Aspekt war dabei die sogenannte Grundpflege. Grundpflege bedeutete: Welche Hilfestellungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung sowie Mobilität im Alltag benötigte die pflegebedürftige Person?

Die Begutachtung und Einschätzung erfolgte durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse, jetzt nur noch Medizinischer Dienst) oder durch  MEDICPROOF bei Privatpatienten.

Diese Dienste prüften genau, wie viel Zeit für pflegerische Tätigkeiten aufgewendet werden musste. Zum Beispiel 120 Minuten täglich für die Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Brötchen schmieren. Zudem 60 Minuten in der Woche für die Reinigung der Wohnung.

Eine Ausnahme: Die Begutachtung für Pflegestufe 0. Hier hatte der Gutachter oder die Gutachterin einen Katalog  mit 13 Kriterien bzw. Auffälligkeiten, von denen mindestens 3 dauerhaft bestehen mussten, um diese besondere Pflegestufe zu erhalten.

Leistungen bei den Pflegestufen

Bei den Pflegestufen  0 - 3 gab es finanzielle Unterstützung in Form von:

  • Pflegegeld (bei Pflege in der häuslichen Umgebung)
  • Pflegesachleistungen (bei Pflege durch professionellen Pflegedienst)
  • Zuschuss für die Kurzzeitpflege
  • Zuschuss für die Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege Zuschuss
  • Monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40,00€
  • Einmaliger Zuschuss für die Wohnraumanpassung oder für die Gründung einer Pflege-Wohngruppe

Bei Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wurde jedoch ein Unterschied gemacht, ob bei der Person eine eingeschränkte Alltagskompetenz, zum Beispiel durch eine Demenz, vorlag. In diesem Fall erhöhten sich das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen. 

Wo und wie beantragte man eine Pflegestufe?

Die Pflegestufe wurde, genauso wie der Pflegegrad, bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Dazu musste man zunächst telefonisch oder per Brief ein Antragsformular bei der Pflegekasse anfordern, dieses ausfüllen und an die Pflegekasse zurückschicken. Einige Zeit später meldete sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (nur bei Privatversicherten), um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.

Wie konnte man sich auf den Gutachtertermin vorbereiten?

Damals wie heute war es wichtig, sich optimal auf den Gutachtertermin vorzubereiten. Eine große Hilfe war auch vor der Pflegereform schon das Führen eines Pflegetagebuches für mindestens zwei Wochen. Das half und hilft bereits im Vorfeld zu erkennen, worauf der Pflegefokus besonders liegen muss und in welchen Bereichen die pflegebedürftige Person noch vergleichsweise gut allein klar kommt.

Besonders wichtig war es, den Zeitfaktor für die Pflegeleistungen genauestens (und realitätsgetreu) zu dokumentieren, denn danach erfolgte hauptsächlich die Einstufung in eine Pflegestufe.

Bewilligung oder Ablehnung der Pflegestufe

Nach dem Gutachten hieß es bis zu fünf Wochen warten. Spätestens dann hatte die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung einer Pflegestufe zu erfolgen. War das nicht der Fall, hatten Versicherte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung durch die Pflegekasse.

Wurde der Antrag auf Bewilligung einer Pflegestufe abgelehnt oder erfolgte die Einstufung in eine zu niedrige Pflegestufe, konnte innerhalb eines Monats formlos Widerspruch eingelegt werden.

Über Sabrina Sommer

Sabrina Sommer ist seit 2019 Mitarbeiterin der ARDMED. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Krankenpflegerin unterstützt sie uns redaktionell bei der Konzipierung und Erstellung von Fachtexten jeglicher Art. Ihr Schwerpunkt liegt bei der aufsaugenden und ableitenden Inkontinenz, aber auch mit den Produkten des Medizin- und Pflegebedarfs kennt sie sich bestens aus.



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